Linda Kisabaka (51,96) und Sandra Kuschmann (51,99) schafften dies nicht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Hätte H. hiergegen beim Landgericht Siegen Beschwerde eingelegt, so wäre er damit durchgekommen - weil sich, so Kuschmann, die Tat Hoffmanns "nach Aktenlage damals als eine Jugendsünde darstellte".
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.01.2005)
Sandra Kuschmann, 400 m-Läuferin der LG Olympia Dortmund, zog sich im Training einen Ermüdungsbruch im Beckenbereich zu.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)