Die liegt aber in der Länder-Zuständigkeit.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Von der Länder-Zuständigkeit ausgenommen bleibt das Holocaust-Mahnmal in Berlin, dessen herausragende Bedeutung als Stätte des Erinnerns der Bundestag feststellen wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.03.2005)