Länder-Zuständigkeit

  1. Die liegt aber in der Länder-Zuständigkeit. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Von der Länder-Zuständigkeit ausgenommen bleibt das Holocaust-Mahnmal in Berlin, dessen herausragende Bedeutung als Stätte des Erinnerns der Bundestag feststellen wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.03.2005)