Bei einer Umkehr dieses Prinzips werde der Bund mindestens vier Fünftel der 130 000 Beamten und Angestellten der Länderfinanzbehörden übernehmen, hieß es in Berlin.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2004)
Seine Hauptaufgaben bestehen in der Mitwirkung an Betriebsprüfungen der Länderfinanzbehörden sowie in der Erstattung oder Freistellung von deutschen Abzugsteuern aufgrund bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)