Wenn es bis dahin kein Bundesgesetz gibt, müssen vier nach den jetzt ungültigen Ländergesetzen untergebrachte Sexualstraftäter freigelassen werden.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.03.2004)
Das nordrhein-westfälische Verwaltungsgesetz weist jedoch gegenüber den anderen Ländergesetzen hier eine Besonderheit auf.
( Quelle: TAZ 1987)