Weil in diesem Gremium die Union aufgrund einer satten Mehrheit die Tagesordnung bestimmen kann, wird in konservativ geführten Länderinnenministerien damit gerechnet, dass das IFG bis zur Bundestagswahl gar nicht erst aufgerufen wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.06.2005)
Die Regelzuständigkeit liegt bei den Länderinnenministerien, das Bundesministerium des Innern erhält ein Zugriffsrecht bei Sachverhalten besonderer Bedeutung.
( Quelle: N-TV Online vom 19.06.2004)