Hinzu kommt zum Ländervorteil, daß der künftige Präsident laut Satzung nur dann gewählt ist, wenn er die Mehrheit der Länderstimmen auf sich vereinigen kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Bei mindestens 35 von 69 Länderstimmen dafür geht der Vorschlag als Gesetzentwurf in den Bundestag.
( Quelle: BILD 1999)