Lärmschutz-

  1. Nachdem der Regierungspräsident die alte Vorlage wegen der Altlasten ohnehin noch nicht genehmigt hatte, erfordern die Änderungen nun ein neues Verfahren, bei dem auch Lärmschutz- sowie Naturschutzbelange geprüft werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)