Der Schienenbonus sieht vor, daß an Bahnstrecken bei Berechnung der Lärmschutzgrenzwerte fünf Dezibel abgezogen werden dürfen, da Lärm an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenlärm nach offizieller Festlegung als weniger störend empfunden wird.
( Quelle: TAZ 1997)
Dadurch können die in der Nacht geltenden strengen Lärmschutzgrenzwerte von 49 Dezibel nicht eingehalten werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2003)