Den Waldgrund in Efeu tief eingesponnen und staunen der Schönheit. und jauchzen froh. so gebietet einer: Lärmt nicht so!..
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Lärmt es häufig, kommt auch eine Klage beim Zivilgericht in Frage - die allerdings in der Regel erst nach einem Schlichtungsversuch bei einem kommunalen Streitschlichter oder Schiedsmann.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2001)