Die "Lärmverordnung" sieht Ausnahmen vor, für Veranstaltungen von "herausragender kultureller Bedeutung".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das erreichte ihn vor ein paar Tagen und machte erstmal eine schöne Illusion kaputt: Für den Höhepunkt der Fünften Jahreszeit die Rosenmontagsfeier erteilten die Beamten "keine Ausnahmezulassung nach õ 8 der Lärmverordnung".
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Lärmverordnung muß aber inhaltlich neu überarbeitet, bundesrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden, sagt Bernhard.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)