Und mit dem Ausbau entstünde gleichzeitig die Verpflichtung zur Lärmvorsorge.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.11.2004)
Hans-Jürgen Stede, Sprecher des Regierungspräsidiums, erklärte, Zielsetzung der Verordnung sei "eine Lärmvorsorge, keine Lärmsanierung".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)