Lärmwirkpegels

  1. Im übrigen könnten solche Verpuffungen nicht vollständig vermieden werden und müßten wegen ihrer kurzzeitigen Belastung und der nur unwesentlichen Erhöhung des Lärmwirkpegels in einem Gebiet mit vorwiegend gewerblichen Anlagen hingenommen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)