Für Maschinen, die ohne »Lärmzulassung« oder nur mit Lärmzulassung nach ICAO fliegen, soll das Flugverbot um eine Stunde auf 22 Uhr vorgezogen werden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit.
( Quelle: TAZ 1991)
Für Maschinen, die ohne »Lärmzulassung« oder nur mit Lärmzulassung nach ICAO fliegen, soll das Flugverbot um eine Stunde auf 22 Uhr vorgezogen werden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit.
( Quelle: TAZ 1991)