Lärmzulassung

  1. Für Maschinen, die ohne »Lärmzulassung« oder nur mit Lärmzulassung nach ICAO fliegen, soll das Flugverbot um eine Stunde auf 22 Uhr vorgezogen werden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Für Maschinen, die ohne »Lärmzulassung« oder nur mit Lärmzulassung nach ICAO fliegen, soll das Flugverbot um eine Stunde auf 22 Uhr vorgezogen werden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit. ( Quelle: TAZ 1991)