Das Landgericht Berlin hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass es eine Datenbankschutzverletzung auch als eine wettbewerbswidrige Handlung des Suchmaschinen-Betreibers ansieht (LG Berlin, Urt. vom 8. Oktober 1998, Az.:16 O 448/98).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
So entschied das LG Berlin: "Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Einbau einer Innentoilette" (Az. 61 S 384 / 98).
( Quelle: Tagesspiegel 2000)