LSchlG

  1. Er will durchsetzen, dass das LSchlG von Regelungen zum Arbeitnehmerschutz befreit wird: "Dafür gibt es bereits andere Gesetze." ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Verkehr mit den Kunden im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sei. Der Verstoß gegen § 3 LSchlG stelle zugleich eine sittenwidrige Wettbewerbshandlung im Sinne des § 1 UnlWG dar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)