Und wer seinen Barockschrank nicht gleich mitnehmen kann, muß Lagergebühren und Versicherung bezahlen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Um es wieder in Besitz nehmen zu können, sollten die Erben den Kaufpreis und die Lagergebühren für das Bild erstatten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)