Lagergebühren

  1. Und wer seinen Barockschrank nicht gleich mitnehmen kann, muß Lagergebühren und Versicherung bezahlen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Um es wieder in Besitz nehmen zu können, sollten die Erben den Kaufpreis und die Lagergebühren für das Bild erstatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)