Landeanflüge

  1. Das deutsch-schweizerische Luftfahrtabkommen sollte die Zahl der Landeanflüge auf den Züricher Flughafen Kloten über deutsches Gebiet um ein Drittel reduzieren und sah ein Nachtflugverbot vor. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2002)