Eine Alternative - Bodyguards - schlug im Hauptsachverfahren vor dem Verwaltungsgericht Landesanwältin Sylvia Brückl in Abwesenheit des Klägers vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Landesanwältin Sacksofsky hält dies für eine unzulässige Bevorzugung: "Es gibt in der hessischen Landesverfassung und im Grundgesetz keine privilegierte Religion.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.05.2005)