Laut Landesanwaltschaft habe der Kläger keinen Anspruch, nur in solchen Räumen zu unterrichten, in denen keine Kreuze aufgehängt seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Landesanwaltschaft Bayern ist der Klage eines schwäbischen Hauptschullehrers entgegengetreten, der die Abnahme des Kreuzes aus dem Klassenzimmer gefordert hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)