Derartige Spielplätze sind nicht nur zulässig, der Gesetzgeber fordert sie sogar über Landesbauordnungen, um den Kindern gefahrlose Spielmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung anzubieten (Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 51/95).
( Quelle: Die Welt Online vom 26.07.2003)