Landesbetriebskrankenhäuser

  1. Laut Hamburger Verfassung ist das die Vorstufe zu einem Volksentscheid, wie wir ihn zuletzt im Streit um den Verkauf der Landesbetriebskrankenhäuser und immerhin um ein neues Wahlrecht hatten. ( Quelle: Abendblatt vom 13.08.2004)