Landesdenkmalsamt

  1. Die Deutsche Stiftung Denkmalsamt wird 400 000 DM zur Verfügung stellen und das Landesdenkmalsamt 200 000 DM, wenn die Landeskirche und der Kirchenkreis sich mit jeweils etwa 100 000 DM beteiligen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)