In Bayern hingegen könne hingegen ohne jeglichen Mindestanteil an Wahlberechtigten über einfache Landesgesetze entschieden werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2002)
Durch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Anfang 1999 in Kraft traten, seien solche Regelungen nun zulässig - vorausgesetzt, es gibt entsprechende Landesgesetze.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)