Landesjugendhilfeausschuss

  1. Doch am Mittwoch kam es wieder einmal anders: Ein Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss musste gewählt werden, ein Posten, der nach Gesetz der rechtsextremen NPD-Fraktion wegen ihrer Fraktionsstärke im Parlament zusteht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.01.2005)