Landeslehrprüfungsamt

  1. Dieser Argumentation wollten sich die Richter am VGH jedoch nicht anschließen, da nach der Prüfungsordnung allein das Landeslehrprüfungsamt über das Bestehen und die Gesamtnote aller Einzelprüfungen entscheide. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)