Landesmediengesetz

  1. Dabei war der Gesetzgeber doch so großzügig gewesen und erlaubt seit Sommer mit dem neuen Landesmediengesetz einen hundertprozentigen Verlegereinfluss bei tv.nrw und die Neueröffnung von Ballungsraumfenstern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)