Landespolizeigesetz
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Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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Jetzt soll zusätzlich die "öffentliche Ordnung" in das Landespolizeigesetz eingefügt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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