Landespolizeigesetz

  1. Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Jetzt soll zusätzlich die "öffentliche Ordnung" in das Landespolizeigesetz eingefügt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)