Gesetze und VOen im Sinn dieser Bestimmung sind alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts (Art. 53 Abs. 1 Satz 2 VfGH).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dabei werde dann der Verstoß des bayerischen Landesrechts gegen Bundesrecht festgestellt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Landesrechts nicht kündigungsberechtigt; zudem habe er am 20. 2. 1974 den Sachverhalt nur teilweise gekannt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)