Landesrundfunkausschusses

  1. Das Bestreben, die medienrechtlichen Grundlagen beider Bundesländer weitgehend zu harmonisieren, liege im Interesse der LMA und entspreche der bisher geübten Praxis des Landesrundfunkausschusses, erklärte der Vorsitzende. ( Quelle: DIE WELT 2000)