Dies gelte auch, wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde und keine Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes haben, urteilte das Bremer Landessozialgericht (Az.: L 5 Ar 15/96).
( Quelle: TAZ 1997)
Rückenwind bekam Seehofer vom Landessozialgericht (Essen).
( Quelle: BILD 1998)