In Ferradosa wurde jetzt der erste von insgesamt 23 zwischen Porto und Barca de Alva geplanten Landestegen fertiggestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Gem. § 40 III RhFährO sind die landseitigen Verschlüsse von Landebrücken oder Landestegen nur solange zu öffnen, als die Fähre zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen an der Landebrücke oder dem Landesteg liegt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)