Das Schutzgut öffentliche Ordnung, 1992 von der SPD aus dem Landesverwaltungsgesetz gestrichen, soll nach Darstellung von Johann Wadephul (Inneres) wieder in das Gesetz aufgenommen werden.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der berief sich auf das Landesverwaltungsgesetz, wonach die Landesregierung städtische Beschlüsse, die sie für rechtswidrig hält, durch eigene, juristisch höherrangige Weisungen ersetzen kann.
( Quelle: TAZ 1988)