Heute will der Landeswahlausschuß über die Zulassung jener 15 Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden, die ihre Teilnahme an den Landtagswahlen am 11. September beantragt haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Insgesamt hat der Landeswahlausschuß 17 Parteien und Wählergruppen zugelassen.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Über die Zulassung der Landesliste entscheidet der Landeswahlausschuß am 31. Juli in öffentlicher Sitzung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)