Landeswahlausschuß

  1. Heute will der Landeswahlausschuß über die Zulassung jener 15 Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden, die ihre Teilnahme an den Landtagswahlen am 11. September beantragt haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Insgesamt hat der Landeswahlausschuß 17 Parteien und Wählergruppen zugelassen. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  3. Über die Zulassung der Landesliste entscheidet der Landeswahlausschuß am 31. Juli in öffentlicher Sitzung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)