Landeverbot

  1. Für die türkische Chartergesellschaft galt wegen Sicherheitsmängeln seit vergangener Woche ein Start- und Landeverbot bisher in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz. ( Quelle: Spiegel Online vom 21.05.2005)
  2. Wegen nicht näher bezeichneten Sicherheitsmängel hatten am 12. Mai zunächst die Niederlande ein Start- und Landeverbot für die Fluggesellschaft Onur Air ausgesprochen. ( Quelle: Yahoo News vom 01.09.2005)
  3. Unterdessen verhängte auch Belgien - nach den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und der Schweiz - ein Landeverbot gegen zwei Jets der türkischen Chartergesellschaft. ( Quelle: Tagesschau vom 20.05.2005)
  4. Nach Angaben von Rosemarie Meichsner, der Sprecherin der Berliner Flughafenholding, gibt es kein generelles Start- und Landeverbot von Jumbo-Jets auf dem Flughafen Tegel. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Deutschland wird von Flugzeugen dreier ausländischer Gesellschaften angeflogen, die in Großbritannien Landeverbot haben. ( Quelle: Abendblatt vom 13.01.2004)