Der Vorwurf lautet: schwerer Landfriedensbruch.
( Quelle: TAZ 1997)
Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung lastet die Staatsanwaltschaft elf Rechten an, die sich seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.04.2002)
Dazu müsse der Haftgrund "Wiederholungsgefahr" auch beim Delikt "Landfriedensbruch" gelten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)