Fast zehn Monate lang, an mehr als 40 Verhandlungstagen, hörte das Landgericht Fulda rund 90 Zeugen und zahlreiche Gutachter, um 1988 zum Urteil lebenslang zu kommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Böttcher wurde 1988 vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt. 1995 ordnete dann das OLG Frankfurt die Wiederaufnahme des Verfahrens an; das Landgericht Gießen sprach die Angeklagte im April 1997 frei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Böttcher, die 1988 vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, beschuldigt den Vater der Kinder, ihren Ex-Mann Reinhard Weimar, die beiden sieben und fünf Jahre alten Töchter in der Nacht zum 4. August 1986 getötet zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die fünfköpfige Schwurgerichtskammer beim Landgericht Fulda folgte in ihrem Urteilsspruch nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert hatte.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Prozeßbeginn vor dem Landgericht Fulda.
( Quelle: )
Prozessbeginn vor dem Landgericht Fulda.
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Das Landgericht Fulda verurteilte sie 1988 zu lebenslanger Haft. Das Gießener Landgericht sprach sie 1997 aus Mangel an Beweisen frei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)