Böttcher wurde 1988 vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt. 1995 ordnete dann das OLG Frankfurt die Wiederaufnahme des Verfahrens an; das Landgericht Gießen sprach die Angeklagte im April 1997 frei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das Landgericht Gießen urteilte allerdings, die Schulpflicht gelte für alle - auch für die Kinder streng religiöser Eltern.
( Quelle: Spiegel Online vom 23.01.2004)
Die von der Verteidigung zu ihrer Entlastung vorgeladenen neuen Zeugen scheinen nach dem, was bisher im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Gießen vorgebracht wurde, wenig glaubwürdig.
( Quelle: Welt 1996)
Frankfurt/M (AP) Das Landgericht Gießen hat Monika Böttcher für ihre neun Jahre im Gefängnis eine Haftentschädigung verweigert.
( Quelle: )
Fünf der insgesamt acht Kinder im Alter von zehn Monaten bis 16 Jahren sind schulpflichtig - und auch durch Heimunterricht können die Eltern das Schulgesetz nicht umgehen, entschied jetzt das Landgericht Gießen.
( Quelle: Spiegel Online vom 08.11.2003)
Der neuen Prozeß vor dem Landgericht Gießen endet 1997 mit einem Freispruch.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Wenn man es so auslegen will: Es gab zuviel Ungereimtes, zuviel "Gnade" bei ihrem letzten Freispruch durch das Landgericht Gießen (April '97).
( Quelle: BILD 1998)
In einem Wiederaufnahmeverfahren sprach sie das Landgericht Gießen 1997 frei.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Doch der Freispruch, mit dem der neue Prozeß vor dem Landgericht Gießen im Juni 1997 endet, währt nicht lange.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Dann aber hob das Landgericht Gießen das Urteil auf und griff dabei zur mildesten Sanktion, die das Strafgesetzbuch vorsieht, nämlich zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.
( Quelle: Spiegel Online vom 03.08.2004)