Weil das Gericht bis zur Eröffnung des zweiten Verfahrens knapp eineinhalb Jahre verstreichen ließ, war die Strafkammer des Landgerichts Gießen in die Kritik geraten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2003)
So ein Urteil des Landgerichts Gießen (Az: 1 S 413/97).
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)