Hoffmann reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom Montag, das ihn in einem Berufungsprozess der Untreue für schuldig befand und ihm eine Geldstrafe von 10 800 Euro auferlegte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.03.2004)
Der BGH erklärte am Freitag in Karlsruhe, er halte die Urteilsbegründung des Landgerichts Saarbrücken für fehlerfrei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken mit.
( Quelle: N-TV Online vom 12.11.2004)
Dies gehe aus einem Beschluß des Landgerichts Saarbrücken hervor.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 21.01.2005)