Nach einer "Abkühlfrist" von mindestens sechs Wochen, die die Landkreisordnung vorschreibt, wird dann auf dem Februarkreistag über den Antrag abgestimmt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ändern läßt sich auf die Schnelle wenig, die Zahl der Abgeordneten ist in Gemeinde- und Landkreisordnung festgeschrieben. und die wurde gerade erst überarbeitet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)