Landkreisordnung

  1. Nach einer "Abkühlfrist" von mindestens sechs Wochen, die die Landkreisordnung vorschreibt, wird dann auf dem Februarkreistag über den Antrag abgestimmt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Ändern läßt sich auf die Schnelle wenig, die Zahl der Abgeordneten ist in Gemeinde- und Landkreisordnung festgeschrieben. und die wurde gerade erst überarbeitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)