Landkreistag-Geschäftsführer Hans-Günter Henneke

  1. Für den Gesetzesvollzug bei den Kommunen seien aber die Länder zuständig, erläuterten Schoch und Landkreistag-Geschäftsführer Hans-Günter Henneke in Berlin. ( Quelle: Spiegel Online vom 15.08.2002)