Landkreisverwaltung

  1. Während die Landkreisverwaltung von Oldenburg für diese Übergangszeit einen sogenannten Andienungs- Vertrag mit dem benachbarten Kreis Vechta schließen konnte, fand die Stadt Delmenhorst bisher keinen Partner. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Die Landkreisverwaltung sei durch einen Beschluß des Umwelt- und Verkehrsausschusses im Kreistag vom 9. 1993 bevollmächtigt gewesen, das Material mit einer Zuzahlung von bis zu 70 Mark pro Tonne an Abnehmer abzugeben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Nach einer Presseerklärung der SPD seien bei der Landkreisverwaltung und auch bei der CDU-Fraktion Tendenzen erkennbar, den Kreistagsbeschluß vom 15. 1995 umzudeuten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)