Landschaftsgesetz

  1. Millionensummen fließen jährlich in den Kampf für bedrohte Tierarten, den die Landesregierung bereits 1975 mit dem Landschaftsgesetz zum öffentlichen Auftrag erklärte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.06.2002)
  2. Das Landschaftsgesetz verbietet jedoch grundsätzlich das Aussetzen gebietsfremder Tiere in der freien Natur. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)