Landwirtspaares

  1. Rüdiger Matthes vom Bundesamt für Strahlenschutz hatte errechnet, daß für das Wohnhaus des Landwirtspaares nur eine Strahlenbelastung von höchstens zwei Promille der zulässigen Grenzbelastung in Frage komme. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)