Langzeitsarbeitslosen

  1. Und schließlich wurde auch das Optionsrecht aus seiner Sicht hinfällig, weil den Kommunen die Vermittlung der Langzeitsarbeitslosen in Eigenregie versagt werde und die generelle Zuständigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit bleibe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2004)