Brehl, auch Vizepräsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, sei Opfer einer infamen, nicht durch Tatsachen belegten Anzeige, urteilte sein Rechtsanwalt Ingo-Endrick Lankau.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.05.2002)
Lankau bezieht sich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach Kläranlagen sowohl über Beiträge als auch Gebühren finanziert werden könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Weitere Maßnahmen hat der Groß-Gerauer Rechtsanwalt Ingo-Endrick Lankau im Auftrag eines gegen den Klärbeitrag streitenden Bürgers ergriffen und sich an den Nauheimer Gemeindevorstand gewandt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)