Larenz will ein nationalsozialistisches Volksgesetzbuch schaffen, in dem der Pflichtgedanke im Mittelpunkt steht (S. 160), und die Grundsätze nationalsozialistischen Denkens entfalten (S. 72).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Lücke auf dem Gebiet des Hamburger Rechts der Sachen im Anstalts- und Verwaltungsgebrauch läßt sich nicht durch eine Gesamtrechtsanalogie schließen (vgl. dazu Larenz, S. 368 ff.).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Um das Buch auch einer breiteren Fachöffentlichkeit, insbesondere Studenten, zugänglich zu machen, legte der Verlag eine gekürzte Studienauflage (der 6. Auflage von Larenz' Methodenlehre) vor.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)