Münster (AP/taz) - Die Menschenjagd als Spiel in sogenannten Laserdromen widerspricht nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Münster der Menschenwürde, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem staatlichen Gewaltmonopol.
( Quelle: TAZ 1995)