Das Lastenausgleichsgesetz schreibt vor, daß bei Rückgabe von Eigentum der früher gezahlte Lastenausgleich zurückzuzahlen ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 wurde die Errichtung eines Ausgleichsamtes notwendig.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wer sein Hab und Gut zurückbekommt, soll die in der alten Bundesrepublik ausgezahlte Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz wieder herausrücken.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)