Lastenausgleichsgesetz

  1. Das Lastenausgleichsgesetz schreibt vor, daß bei Rückgabe von Eigentum der früher gezahlte Lastenausgleich zurückzuzahlen ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 wurde die Errichtung eines Ausgleichsamtes notwendig. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Wer sein Hab und Gut zurückbekommt, soll die in der alten Bundesrepublik ausgezahlte Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz wieder herausrücken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)