Lastengleichheit

  1. Verfassungsrechtlich betrachtet ist sie "Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens", wie denn auch das Prinzip der Wehrgerechtigkeit aus dem Grundsatz der Lastengleichheit folgt. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Staatsbürgerliche Pflichten werden - durchaus mit Recht - nur dann akzeptiert, wenn sie dem Grundsatz der Lastengleichheit genügen. ( Quelle: Die Welt 2001)